Wer seine Buchhaltungsunterlagen im Ausland speichert, muss dies in Deutschland vom örtlichen Finanzamt genehmigen lassen. Dies ist normalerweise kein Problem, wir berichteten darüber. Möglicherweise müssen Sie Ihr Finanzamt aber gar nicht bemühen.
Denn wer lediglich Rechnungen im Ausland speichert, und zwar im EU-Ausland, und den jederzeitigen Online-Zugriff ermöglicht, braucht dafür keine Genehmigung des Finanzamtes.
Das Rechenzentrum für DocuWare Cloud befindet sich in Irland, für die Archivierung von Rechnungen dort brauchen Sie also nicht das Finanzamt zu fragen.