Bürokratieabbau gehört zu den zentralen Voraussetzungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Deutschland zu stärken. Durch bisherige Maßnahmen beim Bürokratieabbau konnten in den letzten Jahren die Kosten, die der deutschen Wirtschaft durch bundesrechtliche Informationsverpflichtungen entstehen, um rund 12 Mrd. Euro jährlich gesenkt werden. Doch nach wie vor ist die Belastung durch rechtliche Vorgaben für die rund 3,7 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen um ein Vielfaches höher als für Großunternehmen. Mit dem im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm „Bessere Rechtssetzung“ wurden neue Impulse beim Bürokratieabbau gesetzt.
Im Oktober 2014 forderte der Bundesminister Sigmar Gabriel anlässlich der Vorstellung der Halbzeitbilanz des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) mehr Anstrengungen beim Bürokratieabbau und nannte als Beispiel Kosteneinsparungen durch den elektronischen Rechnungsaustausch.
Nun hat am 11.12.2014 das Bundeskabinett zusätzlich umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstands beschlossen, die bis zum Sommer umgesetzt werden sollen. Mehr Infos zu den insgesamt 21 Maßnahmen gibt es hier.