Die Anforderungen der deutschen Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung in Unternehmen gelten seit dem 1. Januar 2017 uneingeschränkt. In einem Live-Interview beantwortet Steuerexperte Stefan Groß, Partner der Münchner Kanzlei Peters Schönberger & Partner mbB, alle Fragen rund um die GoBD. Nehmen Sie teil und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft.
Zwar wurden bereits vor zwei Jahren mit den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) die Vorgaben für die Aufbewahrung von steuerrelevanten Dokumenten den aktuellen technologischen Möglichkeiten – mit einem klaren Fokus in Richtung digitaler Verarbeitung und Aufbewahrung – angepasst, doch die Übergangsfrist für die GoBD endete zum 31.12.2016. In den meisten Unternehmen herrscht noch Unsicherheit:
- Was bedeutet GoBD überhaupt, was ist der Sinn und Zweck?
- Welche Firmen sind betroffen, was müssen sie beachten, auf welche Dokumente darf das Finanzamt zugreifen?
- Zeitnahe Archivierung / Buchung – was versteht der Gesetzgeber darunter?
- Und was muss ein DMS- / ECM-Hersteller berücksichtigen, um GoBD-konforme-Lösungen anbieten zu können?
Diese und viele weitere Fragen diskutiert Steuerexperte Stefan Groß, Partner der Münchner Kanzlei Peters Schönberger & Partner mbB, live mit Hermann Schäfer, Vice President Sales DACH, DocuWare.
Am besten Sie reservieren sich den Termin sofort in Ihrem Kalender:
Donnerstag, den 20.07.2017, von 14.00 bis ca. 14.30 Uhr
Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung: