Was muss ein Unternehmen wirklich umsetzen, um GoBD-konform zu sein? Braucht ein Unternehmen eine Verfahrensdokumentation? Zentrale Archivierung / Buchung – was versteht der Gesetzgeber darunter? Ist die GoBD ein Gesetz? Auf diese und viele weitere Fragen hat Steuerexperte Stefan Groß, Partner der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, im Interview mit Hermann Schäfer, Vice President Sales DACH bei DocuWare, klar Stellung bezogen.
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Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten seit dem 1. Januar 2017 uneingeschränkt – inklusiver aller technischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Aktuelle Neuerungen bzw. grundlegende Regelungen, Vorgaben oder Erklärungen finden Sie unter www.gobd.de.
Übrigens: DocuWare-Lösungen entsprechen den GoDB, denn DocuWare Cloud erfüllt alle Anforderungen, um auch steuerrelevante Dokumente rein elektronisch aufzubewahren und für den Zweck der Betriebsprüfung zur Verfügung zu stellen.