Was bedeutet archivieren?
Der Begriff archivieren bezeichnet eine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung von Dokumenten und Daten. Ganz exakt definiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Begriff als eine „dauerhafte und unveränderbare Speicherung von elektronischen Dokumenten und anderen Daten“. Grundsätzlich geht es bei der Archivierung also um die Speicherung von Dokumenten und Daten, die nur noch gelegentlich oder gar nicht mehr benötigt werden und die aufbewahrungspflichtig oder aufbewahrungswürdig sind.
Was ist digitale Archivierung?
Unter einem digitalen Archiv ist die datenbankgestützte Speicherung von Dokumenten in elektronischer Form zu verstehen. Dabei werden die Informationen auf einem digitalen Datenträger langfristig, sicher sowie unveränderbar aufbewahrt und können berechtigten Usern jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die entsprechenden Daten bereits elektronisch generiert oder für die Archivierung erst nachträglich digitalisiert wurden.
Was sind die Vorteile der digitalen Archivierung?
Gegenüber der analogen Aufbewahrung von Daten und Dokumenten bietet die digitale Archivierung eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören der deutlich schnellere Zugriff auf die Daten, die enorme Zeitersparnis durch die digitale Weiterverarbeitung sowie die lückenlose und sichere Auffindbarkeit aller Daten. Neben der Einsparung von Material und Platz sind die zeit- und ortsunabhängige Verfügbarkeit der Daten für alle Berechtigten sowie die Möglichkeit eines hohen Automatisierungsgrades weitere Vorteile der elektronischen Archivierung.
Wie profitieren Unternehmen von der digitalen Archivierung?
Die digitale Archivierung ermöglicht Unternehmen einen hohen Automatisierungsgrad bei Routineaufgaben. Dadurch entfällt die langwierige Suche nach Papierdokumenten. Gleichzeitig sorgt eine gute Archivierungssoftware dafür, dass Fristen und gesetzliche Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.
Wie funktioniert die digitale Archivierung von Dokumenten?
Digitale oder digitalisierte Dokumente werden mit Metadaten versehen und in einem digitalen Archivsystem im Originalzustand gespeichert. Die Archivierungssoftware unterstützt bei der Sortierung und Ablage durch automatisierte Prozesse. Wichtige Merkmale sind die Durchsuchbarkeit, der einfache Zugriff, die Sicherheit sowie eine lückenlose Versionierung.
Welche Standards muss eine Software für die digitale Archivierung erfüllen?
Eine geeignete Software zur digitalen Archivierung muss verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. Darunter beispielsweise die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von digitalen Unterlagen und Büchern (GoBD).
Ist die digitale Archivierung gesetzlich geregelt?
Auf Basis des Handels- und Steuerrechts sind die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Archivierung in den GoBD geregelt. Die darin festgelegten Grundsätze, die unter anderem die Unveränderbarkeit, die Nachvollziehbarkeit sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit digitaler Dokumente definieren, werden ergänzt durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
Akzeptiert das Finanzamt die elektronische Archivierung?
Immer wieder taucht in Unternehmen die Frage auf, ob auch die Finanzverwaltung eine Datenarchivierung auf digitaler Basis akzeptiert. Die Finanzverwaltung akzeptiert diese Form der Archivierung nicht nur, sondern verlangt sie in bestimmten Fällen sogar. So müssen beispielsweise elektronische Rechnungen im Original aufbewahrt werden. Es reicht also nicht aus, diese auszudrucken und physisch aufzubewahren. Vielmehr müssen diese Daten in ihrer ursprünglichen digitalen Form archiviert werden.
Muss man dem Finanzamt mitteilen, dass man digital archiviert?
Die Finanzverwaltung geht heute in der Regel ohnehin davon aus, dass Unternehmen Dokumentenmanagementsysteme einsetzen und ihre Daten und Dokumente digital archivieren. Eine Informationspflicht über die elektronische Archivierung besteht daher gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich nicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Betreiben Sie Ihr digitales Archiv im Ausland, obwohl Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, müssen Sie Ihr zuständiges deutsches Finanzamt entsprechend informieren.
Was muss archiviert werden?
Beim Archivieren elektronischer Daten sind für Unternehmen die Gesetze zur Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung relevant. Prinzipiell sind sämtliche Bücher und Aufzeichnungen zu archivieren, die für eine Besteuerung von Bedeutung sind. Hierunter fallen etwa alle aus Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen bestehenden Jahresabschlüsse, empfangene sowie versendete Handels- und Geschäftsbriefe, Lageberichte und Buchungsbelege. Alle gespeicherten Dokumente unterliegen Aufbewahrungsfristen gemäß dem Steuerrecht und dem Handelsrecht.
Kann man Dokumente nach dem elektronischen Archivieren vernichten?
Der Gesetzgeber erlaubt gemäß §§ 239 Abs. 4 und 257 Abs. 3 HGB sowie § 147 Abs. 2 AO grundsätzlich die Vernichtung von Papieroriginalen, sofern diese zuvor eingescannt und einem digitalen Archiv zugeführt wurden. Aber Vorsicht! Es gibt auch Ausnahmen im Handels- und Steuerrecht. So müssen Rechnungsoriginale im Vorsteuervergütungsverfahren von Unternehmen aufbewahrt werden, die im Ausland tätig sind, dort aber keine Umsätze erzielen und die Vorsteuer gegenüber dem deutschen Finanzamt geltend machen wollen. Auch Bilanzen und Jahresabschlüsse unterliegen der Aufbewahrungspflicht im Papieroriginal.
Was bedeutet revisionssichere Archivierung?
Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass digitale Dokumente so aufbewahrt werden, dass sie unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar und fälschungssicher sind. Dabei muss die revisionssichere Archivierung die gesamte Lösung einer Dokumentenablage im Blick haben – nicht nur die technische Komponente. Ein Prozessbezug ist zwingend erforderlich, um ein Ablagesystem als revisionssicher bewerten zu können. Zudem muss eine Migration auf andere Medien oder Plattformen ohne Informationsverlust möglich sein.
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