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Alles was in Europa Recht ist

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EU_Compendium.jpgMit den Vorgaben im eigenen Land sind Unternehmen in der Regel vertraut. Doch wie sieht es mit der Rechtslage in anderen EU-Ländern aus? Welche Aufbewahrungsfristen für Rechnungen gelten in Frankreich? Wie müssen Unternehmen in Polen ihre per E-Mail eingegangenen Rechnungen archivieren? Welche Mehrwertsteuer gilt in Italien? Mit welchen Sanktionen muss jemand in Spanien rechnen, der seine Rechnungen nicht gesetzeskonform aufbewahrt? Antworten auf Fragen zu umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen gibt das soeben erschienene EU Compendium „E-Invoicing & Retention“ (kostenloser Download). Aufgeführt werden die 19 wichtigsten europäischen Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königsreich und Zypern.

Erarbeitet wurde das Nachschlagewerk von der Kanzlei PSP – Peters, Schönberger & Partner, unter der Leitung von Steuerberater Philipp Matheis, und richtet sich sowohl an Systemanbieter als auch an Anwender.

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