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Elektronische Rechnung wird Pflicht in Frankreich

Frankreich Assemblée nationale

Im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug verpflichtet nun auch Frankreich seine Unternehmen ab Juli 2024 zur elektronischen Rechnungsstellung und transaktionsbasierten Rechnungsmeldung, dem E-Reporting. Was bedeutet das für nicht-französische Unternehmen?

Frankreich ist in der EU damit das vierte Land nach Italien, Spanien und Ungarn, das die Pflicht zu E-Invoicing und E-Reporting einführt. Bereits seit 2020 müssen französische Unternehmen Rechnungen an die öffentliche Hand elektronisch übermitteln. Dies läuft über die staatliche Plattform Chorus Pro, die jetzt für den Rechnungsaustausch bei Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) ausgebaut wird zum nationalen B2B2G-Portal für die E-Rechnung.

Welche Pflichten für wen?

E-Invoicing: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen gilt für alle inländischen B2B-Transaktionen.

E-Reporting: Die Pflicht zur elektronischen Meldung der Rechnungsdaten an die Steuerbehörde gilt für: 

  • Verkäufe durch Unternehmen an Verbraucher (B2C),
  • internationale B2B-Verkäufe,
  • Intra-EU-Lieferungen, 
  • ausländische Unternehmen, sofern sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und Mehrwertsteuer erheben.

Den Empfang von E-Rechnungen müssen ab Juli 2024 alle Unternehmen ermöglichen, deren Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind.

Umsetzung zwischen Juli 2024 und Juli 2026

Die Neuerungen werden schrittweise eingeführt und gelten:

  • zum 1. Juli 2024 für große Unternehmen
  • spätestens am 1. Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen
  • spätestens am 1. Januar 2026 auch für kleine und damit also alle Unternehmen

Alle elektronisch ausgestellten Rechnungen müssen auch elektronisch archiviert werden. Dafür beträgt die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist in Frankreich 10 Jahre.

Was bedeutet das für den Rechnungsaustausch mit französischen Unternehmen?

Für Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig und mehrwertsteuerpflichtig sind, ändert sich bis auf Weiteres nicht viel.

Bei der Rechnungsstellung an französische Firmen

Stellt zum Beispiel ein Lieferant aus den USA oder Deutschland einer französischen Firma eine Rechnung, kann er diese als einfache PDF-Rechnung schicken. Der französische Käufer muss, um seiner nationalen Meldepflicht nachzukommen, einen E-Report, also eine Zusammenfassung aller innerhalb einer Woche erhaltenen Rechnungen, an das französische Rechnungsportal PPF senden.

Die französische Steuerbehörde wird den Datenfluss durch ihr PPF-Portal zur Kontrolle analysieren. Wenn in Frankreich steuerpflichtige Unternehmen ihrer Rechnungs-Meldepflicht nicht nachkommen, werden Strafen fällig.

Erhält ein französischer Käufer eine Rechnung auf Papier von einem ausländischen Lieferanten, muss der französische Käufer sie digitalisieren und die Rechnungsdaten ebenfalls an das PPF melden.

Beim Rechnungsempfang von französischen Unternehmen

Stellt ein französischer Lieferant zum Beispiel einem US- oder deutschen Unternehmen eine Rechnung, kann er diese per E-Mail im einfachen PDF-Format übermitteln. Auch hier muss er die Rechnung in sein E-Reporting aufnehmen.

Zusätzlich sind von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben zum Inhalt der Rechnung zu beachten, wenn Rechnungen ins Ausland  gestellt werden.


Was ist was? – Die wichtigsten Abkürzungen

Wenn Sie sich weiter mit der Materie beschäftigen möchten, sollten Sie diese Kürzel und deren Bedeutung kennen:

PPF: Nationales B2B2G-Portal für die E-Rechnung (Plateforme Publique de Facturation), der Vorläufer ist Chorus Pro

PDP: Digitalisierungs- bzw. Dematerialisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire)

DGFiP: Französische Steuerbehörde (Direction Générale des Finances Publiques)

OD: Digitalisierungs- bzw. Dematerialisierungsbetreiber (Opérateur de Dématérialisation)

Die Zukunft von E-Invoicing und E-Reporting in der EU

International tätige Unternehmen sollten die Entwicklung im Rechnungsaustausch genau verfolgen, denn für B2B geht der Trend in Europa klar vom Post-Audit-Verfahren hin zum Clearance Center, also zu zentralen Freigabeplattformen der Finanzbehörden. Unternehmen müssen dafür auf EDI umstellen. Dabei ist es wichtig, dass globale Standards wie PEPPOL  (Pan-European Public Procurement OnLine) erfüllt werden. PEPPOL ist ein internationales Projekt mit dem Ziel der Standardisierung grenzüberschreitender, elektronisch unterstützter öffentlicher Vergabeverfahren innerhalb der Europäischen Union.

Unter der Überschrift „VAT in the Digital Age“ bereitet die EU-Kommission derzeit einen Gesetzentwurf unter anderem für elektronische Meldepflichten mittels E-Rechnungen vor.  Die aktuellen EU-weiten Vorschriften für Rechnungen finden Sie hier.  

 

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