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E-Privacy: Die nächste EU-Verordnung zum Datenschutz

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Nach der Datenschutz-Grundverordnung steht mit der E-Privacy-Verordnung der EU die nächste Herausforderung für Unternehmen an. Was besagt sie, welche Firmen werden davon betroffen sein und wann wird die neue Regulierung kommen?

 

Die geplante E-Privacy-Verordnung (ePVO) soll dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation dienen. Vereinfacht gesagt geht es darum, wer die digitalen Spuren von Nutzern bei der E-Kommunikation verfolgen darf, gleich ob diese per Messenger chatten, telefonieren, einkaufen oder anderen Online-Tätigkeiten nachgehen.

Die E-Privacy-Verordnung wird die bisherige Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation von 2002 ablösen. Als Spezialverordnung soll die ePVO die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) präzisieren und ergänzen - eigentlich sollte sie auch gleichzeitig mit dieser in Kraft treten. Doch das Projekt zieht sich hin und inhaltlich könnten sich die beiden Regulierungen sogar in die Quere kommen.

Worum geht es bei E-Privacy?

Bei den Neuerungen durch die E-Privacy-Verordnung geht es vor allem um die werbliche Ansprache durch elektronische Kommunikationsmittel, ob per Telefon, E-Mail oder auch Messenger. Kritisiert wird hier insbesondere der Einsatz von Cookies: Denn mit Tracking Cookies lässt sich nachvollziehen, wie Nutzer sich im Internet bewegen und surfen.

Der Entwurf für die E-Privacy-Verordnung sieht ein allgemeines Verbot von Tracking-Cookies bzw. strengere Regelungen bei der Notwendigkeit zur Einholung von Einwilligungen vor.

Wer ist betroffen?

Die E-Privacy-Verordnung wird zwar deutlich weniger Unternehmen betreffen als die DSGVO, aber immerhin alle, die Telekommunikationsdienste betreiben oder kommerzielle Medienangebote, Tracking-Cookies und damit personalisierte Werbung einsetzen. Firmen der Online-Werbewirtschaft und Online-Medien werden die neue Verordnung also am stärksten zu spüren bekommen. Schließlich stellt das Verbot bzw. die Einschränkung bei Tracking Cookies die Geschäftsmodelle dieser Firmen grundlegend in Frage. Wie schon die DGSVO wird auch die E-Privacy-Verordnung wesentlich höhere Bußgelder vorsehen.

Kritik aus der Digitalwirtschaft

Es zeichnet sich allerdings ab, dass die E-Privacy-Verordnung auch viele parallele und von der DSGVO abweichende Regeln zum Datenschutz vorsehen wird, die nur auf bestimmte digitale Dienste angewendet werden sollen. Der Bitkom fordert daher in seinem englischen Positionspapier zur E-Privacy-Verordnung Änderungen des vorgesehenen Textes.

Die EU könne sonst nicht zu einem führenden Akteur in der KI werden und ihr wirtschaftliches Potenzial durch die Digitalisierung ihrer Industrien voll ausschöpfen. Dabei gehe es vor allem um Bereiche wie das autonome Fahren, die Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) und das Wachstum von Plattformen des Internet of Things (IoT) und Industrie 4.0.

Zeitpunkt für Inkrafttreten noch nicht absehbar

Die EU-Kommission hatte Anfang 2017 einen ersten ePVO-Entwurf vorgelegt, im Oktober desselben Jahres hatte das EU-Parlament sich dafür ausgesprochen. Seitdem hat der Europäische Rat zwar intensiv darüber diskutiert, eine Einigung steht aber immer noch aus und das Projekt tritt auf der Stelle.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen raschen Beschluss der Verordnung eingefordert. Inzwischen rechnet die Fachwelt jedoch mit einem Inkrafttreten der ePVO nicht vor 2020 und einer Anwendbarkeit frühestens 2022.

 

 

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