Statt der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auf Papier gibt es in Deutschland bald ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern. Der „gelbe Schein“ ist dann Geschichte.
Weniger Bürokratie – diese Maßgabe hat auch die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern erreicht. Ab dem Jahr 2021 sollen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen der behandelnden Ärzte nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden.
Der digitale „Krankenschein“ ist Teil eines Gesetzespakets zum Bürokratieabbau, dem der Bundesrat am 8. November 2019 zugestimmt hat, nachdem der Bundestag es bereits im September gebilligt hatte.
Elektronisches Meldeverfahren
An die Stelle des bisherigen gelben Scheins, der mehrere Ausfertigungen in Durchschrift umfasst, soll ein elektronisches Meldeverfahren treten. Danach informieren die Krankenkassen die Arbeitgeber elektronisch darüber, ab welchem Datum und wie lange eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die Krankenkassen sollen zu diesem Zweck Datenbanken aufbauen, aus denen die Arbeitgeber die AU-Bescheinigungen der Vertragsärzte und Krankenhäuser abrufen können. Außerdem wird dabei übermittelt, wann die Entgeltfortzahlung ausläuft.
Kranke werden entlastet
Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, muss sich ab 2021 nicht mehr selbst darum kümmern, wie die Krankenkasse die Krankschreibung erhält. Das bereits im Mai 2019 beschlossene Terminservicegesetz sieht nämlich vor, dass die Ärzte den Krankenkassen alle Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen über ein digital verschlüsseltes Ärztenetz senden, die sogenannte Telematikinfrastruktur.
Die Kassenärztliche Vereinigung kritisiert allerdings laut Süddeutscher Zeitung, dass Arbeitnehmer weiterhin das Recht haben, einen gelben Schein in Papierform zu erhalten. Dies schaffe Doppelarbeit in den Arztpraxen.
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