Lösungen
Produkte
Ressourcen
Partner
Kostenfreie Demo

Leitfaden: Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung

Leitfaden

Bis Ende November 2018 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die E-Rechnung für die Abrechnung von öffentlichen Aufträgen eingeführt haben. Für leistende Unternehmen gilt im November 2020 die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Weil auch das nicht mehr lange hin ist, sollten sich alle Firmen jetzt fit machen für den elektronischen Rechnungsaustausch. Was dabei zu beachten ist, erläutert ein praktischer Leitfaden.

Mit der E-Rechnungs-Verordnung der deutschen Bundesregierung vom 6. September 2017 soll die Digitalisierung in Verwaltung und öffentlichem Auftragswesen des Bundes weiter vorangetrieben werden.

Rechnungen müssen künftig nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert werden, sondern können mit wenigen Klicks über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes im Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden.

Dadurch entfallen die Portokosten, und der Arbeitsaufwand bei den Unternehmen soll sich erheblich reduzieren. Der Bund rechnet mit einer jährlichen Ersparnis von insgesamt bis zu 11 Millionen Euro dank digitaler Rechnungsstellung.

Die Verordnung tritt am 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019.

Die kostenlose Broschüre Die elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung der Münchner Wirtschaftskanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP) informiert ausführlich über die Anforderungen der E-Rechnungs-Verordnung und wichtige Maßnahmen zur Umsetzung. Beleuchtet werden neben der XRechnung u.a. die elektronische Archivierung und Anforderungen an die Aufbewahrung sowie Fragen zur Verfahrensdokumentation.

Zudem stellt der Leitfaden das Planspiel des Verbandes elektronische Rechnung zur systematischen Erprobung der elektronischen Rechnungsstellung mit dem bevorzugten Standard XRechnung vor, das 2017 angelaufen ist.

Weitere Ratgeber von PSP informieren über den Rechnungsaustausch in der EU sowie mit China.

 

Kommentar