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Nicht vergessen: Verfahrensdokumentation

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VerfahrensdikumentationLaut GoBD muss jedes Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellen. Dafür können Sie sich ein Muster herunterladen, mit dem sich der Aufwand wesentlich reduzieren lässt.



Bereits seit zweieinhalb Jahren gelten die GoBD des Bundesfinanzministeriums, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ von 2015. Darin kommt der Verfahrensdokumentation eine größere Bedeutung als früher zu.

Um eine Verfahrensdokumentation zu verfassen, laden Sie sich am besten das Muster der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbandes herunter. Diese „Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege“ wurde bereits im März 2014 nach den finalen GoBD-Regeln erstellt. 

Die GoBD haben zwei Vorgängerdokumente der Finanzbehörden aktualisiert bzw. ersetzt: die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungsysteme) und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). In Bezug auf die elektronische Archivierung kaufmännischer Belege enthalten die GoBD vor allem Vereinfachungen gegenüber der früheren Rechtslage.

Hinweis der Redaktion: Der Link auf das Muster wurde nachträglich aktualisiert auf dessen letzte Fassung von 2019. 

Weitere Informationen zu den GoBD finden Sie auch in unserem aktuellen Interview mit dem Steuerexperten Stefan Groß.

 

 

 

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