Seit 1. Januar 2015 gelten die GoBD des Bundesfinanzministeriums, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Darin kommt der Verfahrensdokumentation eine größere Bedeutung als früher zu. Um eine solche zu erstellen, können Unternehmen auf eine Musterverfahrensdokumentation zurückgreifen, die die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband erstellt haben.
Die GoBD sind kein wirklich neues Dokument. Sie aktualisieren und ersetzen zwei Vorgängerdokumente der Finanzbehörden: die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungsysteme) und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). In Bezug auf die elektronische Archivierung kaufmännischer Belege enthalten die GoBD vor allem Vereinfachungen gegenüber der früheren Rechtslage.
Die „Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege“ wurde bereits im März 2014 erstellt. Mit diesem Muster kann die Dokumentation in den meisten Fällen einfach angefertigt werden.