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GoBD gelten ab 1. Januar uneingeschränkt

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GOBD ab 1. Januar 2017 uneingeschränkt gültigMit dem 1. Januar 2017 endet die Übergangsfrist für die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Anforderungen der deutschen Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung in Unternehmen gelten dann uneingeschränkt.



Die GoBD wurden zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt und sorgen für Rechtsklarheit bei den Geschäftsprozessen. Die seit 1. Januar 2015 gültige Vorschrift hat zwei frühere Regelwerke ersetzt: die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) sowie die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). Unter anderem schreiben die GoBD vor, dass Kassensysteme, die den Anforderungen nicht oder nur teilweise genügen, längstens bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt werden dürfen.

DocuWare entspricht allen Anforderungen der GoBD, wie eine Prüfung durch die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerprüfungsgesellschaft ergeben hat. Die Prüfung umfasste auch alle Kriterien der GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme des Bitkom.

 

 

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