Fast vier Jahre nach Inkrafttreten der GoBD hat das Finanzministerium einen Entwurf für deren Neufassung vorgelegt. Steuerexperten begrüßen den Vorschlag, denn er verspreche mehr Rechtssicherheit und Klarheit für die Unternehmenspraxis.
Der GoBD-Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.10.2018 beinhaltet zum Teil weitreichende Änderungen und betrifft innovative Prozesse wie das mobile Scannen.
Das BMF werde mit dieser Neufassung „sowohl der Unternehmensrealität als auch den IT-technischen Gegebenheiten uneingeschränkt gerecht“, so das Fazit von Stefan Groß, Steuerexperte bei der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner. Er hat einen ausführlichen Fachartikel zu den GoBD-Neuerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen verfasst: GoBD 2.0: Kommentierung der geplanten Neufassung.
Laut Stefan Groß sind die wichtigsten Änderungen der GoBD-Neuerungen:
- Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (mobiles Scannen) wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt.
- Das bildliche Erfassen durch mobile Endgeräte im Ausland ist zulässig.
- Das Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig.
- Unter bestimmten Bedingungen ist das Aufbewahren einer Konvertierung ausreichend und die Aufbewahrung der Ursprungsversion ist nicht weiter zwingend.
- Cloud-Systeme werden explizit in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen.
- Änderungen an einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein.
Auch der Deutsche Steuerberaterverband befürwortet in seiner Stellungnahme an die Finanzbehörden die Neufassung ausdrücklich. Der vorgelegte Entwurf schaffe zumindest punktuell Klarheit und enthalte Erleichterungen für die Steuerpflichtigen.
Wer den 35-seitigen Entwurf der Finanzbehörden in voller Länge lesen möchte, kann ihn über die Website der IHK München herunterladen.