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Elektronischer Rechnungsaustausch mit China

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Elektronischer Rechnungsaustausch mit ChinaChinesische Unternehmen stellen ihre Rechnungen meist nicht selbst aus. Das übernimmt die Steuerbehörde des Landes, die darüber die Abgaben kontrolliert. Welche Regeln für elektronische Rechnungen in China gelten, erläutert ein neuer Ratgeber. Er richtet sich an alle Unternehmen, die Tochterfirmen in China haben oder mit chinesischen Partnern Geschäfte machen.


Die kostenlose Broschüre E-Invoicing & Retention in China informiert über die Anforderungen an elektronische Rechnungen in China. Beleuchtet werden unter anderem die Pflichtangaben einer Rechnung, das Datenformat, Fragen zu Signatur und Authentizitätsnachweis, zu Aufbewahrungs- und anderen Fristen.

Verfasst hat den englischsprachigen Leitfaden die Münchner Wirtschaftskanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP) unter der Leitung von Janneke Speetjens, und zwar in Kooperation mit dem Verband elektronische Rechnung.

PSP hat bereits einen Ratgeber zum elektronischen Rechnungsaustausch in der europäischen Union vorgelegt.

 

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