Ab März 2017 wird es einen deutsch-französischen Standard für elektronische Rechnungen geben. Das haben die zuständigen Foren der beiden Länder bei ihrem letzten Arbeitstreffen im Dezember 2016 vereinbart. Das hybride Rechnungsformat soll es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, grenzüberschreitend zum elektronischen Rechnungsaustausch überzugehen.
Ab dem Frühjahr soll es ein deutsch-französisches E-Rechnungsformat geben, das auch einen gemeinsamen Namen erhalten wird.
Bei dem Standard handelt es sich um ein hybrides Rechnungsformat, das wie der deutsche ZUGFeRD-Standard auf dem Format PDF/A-3 mit eingebetteten XML-Daten beruht. Dafür wurden fünf gemeinsame Profile festgelegt: M, Basix WL, Basic, Comfort und Extended. Eine Dokumentation in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch ist in Arbeit und wird u.a. die Nutzung im jeweiligen nationalen Zusammenhang beschreiben.
Erarbeitet haben den Standard zwei Organisationen: das deutsche Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und das französische Forum National De La Facture Electronique (FNFE). Dabei wurden sie durch die Ministerien ihrer Länder unterstützt.
Deutschland und Frankreich haben die EU-Richtlinie 2010/45 in ihr jeweiliges nationales Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Somit gelten in beiden Ländern grundsätzlich die gleichen Bedingungen für elektronische Rechnungen, dabei gilt insbesondere:
- Elektronische Rechnungen sind Papierrechnungen gleichgestellt.
- Die steuerpflichtigen Unternehmen sind für die Organisation ihrer innerbetrieblichen Kontrollverfahren verantwortlich.
- Elektronische Signaturen oder EDI-Verfahren sind in beiden Ländern optional möglich.
Erfahren Sie mehr über die deutsch-französische Zusammenarbeit.
Laden Sie sich die kostenlose Broschüre ZUGFeRD – Standard für elektronische Rechnungen herunter.