Wie muss eine elektronische Rechnung in Frankreich aussehen, wie in Tschechien, Kroatien oder einem anderen europäischen Land? Wie lange ist sie aufzubewahren? Die neue Auflage des Ratgebers zu E-Rechnungen in der EU erläutert die Anforderungen.
Jedes Land schreibt in seinen Steuer- und Handelsgesetzen andere Regeln für das Erstellen, Verarbeiten und Aufbewahren von E-Rechnungen vor. Was wo zu beachten ist, erklärt das englischsprachige EU Compendium E-Invoicing & Retention, das jetzt in vierter Auflage erschienen ist.
Behandelt werden die Anforderungen in 19 Ländern, die bis auf die Schweiz und Großbritannien Mitglieder der EU sind:
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