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Aktuell informiert: E-Rechnungen in Europa

Wie muss eine elektronische Rechnung in Frankreich aussehen, wie in Tschechien, Kroatien oder einem anderen europäischen Land? Wie lange ist sie aufzubewahren? Die neue Auflage des Ratgebers zu E-Rechnungen in der EU erläutert die Anforderungen. 


Jedes Land schreibt in seinen Steuer- und Handelsgesetzen andere Regeln für das Erstellen, Verarbeiten und Aufbewahren von E-Rechnungen vor. Was wo zu beachten ist, erklärt das englischsprachige EU Compendium E-Invoicing & Retention, das jetzt in vierter Auflage erschienen ist. 

Behandelt werden die Anforderungen in 19 Ländern, die bis auf die Schweiz und Großbritannien Mitglieder der EU sind: 

  • Belgien 
  • Deutschland 
  • Finnland 
  • Frankreich 
  • Griechenland 
  • Großbritannien 
  • Irland 
  • Italien 
  • Kroatien 
  • Malta 
  • Niederlande 
  • Österreich 
  • Polen 
  • Schweden 
  • Schweiz 
  • Spanien 
  • Tschechische Republik 
  • Ungarn 
  • Zypern  
Das seit 2016 erscheinende Compendium wird herausgegeben von der Münchner Wirtschaftskanzlei PSP – Peters, Schönberger & Partner in Zusammenarbeit mit zahlreichen internationalen Partnern. Es richtet sich gleichermaßen an Systemanbieter und Anwender. 

 

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