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Elektronische Rechnungsstellung an die Verwaltung

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Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen zukünftig in elektronischer Form übermittelt werden. Welche Herausforderungen bedeutet das für Unternehmen? Und wie sind diese darauf vorbereitet? Ein Planspiel hat die Szenarien getestet.

 

Rechnungen ab 1000 Euro müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber des Bundes übermittelt werden. Hintergrund ist die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (2014/55/EU). Sie verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber europaweiter Vergabeverfahren, normgerechte elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können.

Dabei besteht die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen für Bundesministerien und die Verfassungsorgane bereits ab dem 27. November 2018, schon ein Jahr später folgen alle übrigen Bundesstellen. Für Länder und Kommunen gilt die Frist bis spätestens 18. April 2020. Ab November 2020 tritt dann ergänzend für die Unternehmen die Verpflichtung in Kraft, Rechnungen grundsätzlich nach bestimmten Formatvorgaben bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Ausnahmen von dieser Regel sind in der E-Rechnungsverordnung des Bundes definiert.

Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsaustausch mit den Behörden so einfach wie möglich zu gestalten, besonders für Lieferanten. Seit Herbst 2017 hat er deshalb ein umfangreiches Planspiel zur systematischen Erprobung der elektronischen Rechnungsstellung mit dem bevorzugten Standard XRechnung durchgeführt. Unterstützt wurde der Verband dabei von der zentralen Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI).

Den Abschlussbericht können Sie kostenlos herunterladen.

 

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