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Pflicht zur E-Rechnung 2022 in weiteren Bundesländern

Wenn Unternehmen für die öffentliche Hand arbeiten, müssen sie seit dem 1. Januar 2022 auch in Baden-Württemberg, dem Saarland und in Hamburg elektronische Rechnungen stellen.

Bereits seit 27. November 2020 sind Lieferanten von Bundesbehörden verpflichtet, diesen nur noch elektronische Rechnungen zu übermitteln. Nun folgt nach und nach die Landesebene: Nachdem Bremen die Pflicht zur E-Rechnung auch 2020 eingeführt hat, sind mit diesem Jahr drei weitere Bundesländer hinzugekommen.

In Baden-Württemberg, dem Saarland und in Hamburg dürfen Firmen seit 1. Januar 2022 Aufträge der Landesverwaltungen nur noch elektronisch abrechnen. Ab 2023 werden voraussichtlich Mecklenburg-Vorpommern, ab 2024 Hessen und Rheinland-Pfalz nachziehen.

Die Regel gilt für Rechnungen, die höher als 1000 Euro sind. Als Standards eignen sich die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0, denn beide entsprechen dem technischen Format, das die EU für E-Rechnungen vorgegeben hat. Beide werden von DocuWare für die Verarbeitung von Rechnungen unterstützt.

Mehr zur E-Rechnung im Bund erfahren Sie auf dessen Informationsplattform.

 

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