Wie elektronische Rechnungen in den einzelnen EU-Ländern aussehen müssen, darüber informiert Sie das kostenlose „EU Compendium E-Invoicing & Retention“. Der Ratgeber ist jetzt in ergänzter Auflage erschienen, die drei weitere Länder in den Blick nimmt. Damit erhalten Sie eine Übersicht zum E-Invoicing in insgesamt 22 Nationen.
Das praktische Nachschlagewerk informiert umfassend über die umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an E-Rechnungen, den Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand und die Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen. Die im November 2016 veröffentlichte zweite Auflage ergänzt das Compendium um die Regelungen in den Ländern Portugal, Finnland und Lettland.
Wie berichtet, erläuterte die erste Auflage bereits die Regelungen in 19 Nationen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Erstellt hat das EU Compendium die Münchner Wirtschaftskanzlei PSP – Peters, Schönberger & Partner unter der Leitung von Steuerberater Philipp Matheis.